E-Privacy-Verordnung mit Vorratsdatenspeicherung? Alarm bei Datenschützern

Neben dem Datenschutz ist der EU auch die Sicherheit im Internet ein großes Anliegen. Deswegen bastelt diese auch bereits 2017 an einer entsprechenden Verordnung zur E-Privacy. An sich eine gute Sache, die aber nun vom finnischen Ratsvorsitz verwässert werden soll. Dieser plant nämlich die Erlaubnis der Vorratsdatenspeicherung!

E-Privacy für mehr Datenschutz & weniger Tracking

Unter anderem setzt die E-Privacy-Verordnung an Messengerdiensten und anderen Online-Kommunikationsmitteln an. Hier soll der Datenschutz verbessert werden. Und auch dem munteren Tracking, das ja fast auf jeder Seite vorkommt, soll Einhalt geboten werden.

Finnen wollen Vorratsdatenspeicherung zurück

Dem finnischen EU-Ratsvorsitz ist das anscheinend zu einschneidender Datenschutz. Er möchte eine zeitlich befristete Vorratsdatenspeicherung einführen, die Telefonservices zu Gute kommen soll, in dem die Auswertung von Metadaten doch erlaubt wird. Die Daten sollen hierfür nur pseudonymisiert werden. Eigentlich wurde die Vorratsdatenspeicherung bereits zwei Mal vom EuGH eliminiert, nämlich 2014 und 2016. Beanstandet wurde damals, dass ohne irgendeinen Anlass Daten von Personen gespeichert wurden. Die würde aber auch mit dem finnischen Vorschlag nicht anders sein …

Tracking als Must für Medien?

Und auch beim Tracking sind die Finnen nicht zimperlich. Eigentlich soll dieses extreme Sammeln von Userdaten reduziert werden. Der EU-Rat hingegen möchte laut „Netzpolitik.org“ das Tracking überhaupt salonfähig machen. Zumindest für Webseiten, die von Werbung leben. Ein Freudenfest für Medien, die Tracking und in Folge Userdaten ja auch als gutes Geschäftsmodell für ihre Werbekunden sehen.

Man braucht nur 1 und 1 zusammenzählen und ist darüber im Klaren, dass diese neuen „Ideen“ dem Sinn der E-Privacy-Verordnung gegengehen. Statt den Datenschutz zu stärken, würde er extrem schlechter. Darüber sind sich auch Konsumentenschützer voll und ganz einig.

Weiter mit der Debatte geht es bis 3. Dezember, wenn der Rat seinen Beschluss über die Neuheiten fällt.

Hier findest du die Verhandlungspapiere der EU zum Thema.


Erstellt am: 3. Dezember 2019

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