Bodycam-Videos der Bundespolizei landen nach wie vor auf Amazon-Servern

Amazon & Co haben in Bezug auf Datenschutz nicht gerade das beste Renommee. Entsprechend würde man meinen, dass Behörden nicht unbedingt auf deren Dienste zurückgreifen. Nicht so die deutsche Bundespolizei: Sie speichert ihre Bodycam-Aufnahmen auf Amazon Servern – nach wie vor!

Bereits im März diesen Jahres kam es zum großen Knall. Damals wurde bekannt, dass die Bundespolizei Videos ihrer Bodycams auf Servern von Amazon speichert. Das, da es angeblich keine adäquate eigene Infrastruktur gebe. Die Cloudlösung von Amazon hingegen sei passend. Diese Vorgehensweise birgt natürlich ein hohes Sicherheitsrisiko. Denn wer kann garantieren, dass die US-Sicherheitsbehörden wie die verschriene NSA nicht Zugriff auf die Videos haben? Besonders pikant ist, dass Amazon ja bekanntermaßen Gesichtserkennungs-Software an die amerikanische Polizei verkauft. Diese Software wiederum wird für Bodycam-Aufnahmen genutzt.

Ist eine neue Lösung in Aussicht?

Die erste Empörung ist abgeflaut. Aber hat die Bundespolizei ihre Vorgehensweise verändert? Heute, acht Monate später? Immerhin sollte das Ganze nur eine Übergangslösung sein. Aber, leider: Nein! Denn das Innenministerium hat „keine geeignete Alternative“ gefunden. Diese Antwort erhielt jedenfalls Abgeordnete Ulla Jelpke auf ihre „Kleine Anfrage“. Obwohl die Bundespolizei schon „fortlaufend Optimierungen in der bisherigen Architektur als auch Migrationsmöglichkeiten in andere Umgebungen“, prüft.

Was hat es mit Bodycams auf sich?

Die Bundespolizei setzt Bodycams seit Februar diesen Jahres flächendeckend ein. Länderpolizeien haben mit dieser Praxis bereits früher angefangen. Bodycams sollen einerseits etwaige Angreifer abschrecken. Außerdem dienen die Videos natürlich dazu, die Identifikation von Verbrechern zu erleichtern. Ob Bodycams ausreichend Ergebnisse liefern wird Anfang 2020 evaluiert. Allerdings sind die erhobenen Daten keineswegs vollständig. Wesentliche Aspekte bleiben ungeklärt – so laut Innenministerium bspw.: Welche Relevanz haben die Videos vor Gericht? Werden sie länger als 30 Tage aufbewahrt? Wie viele Polizisten haben eine Bodycam dabei? etc.

Keine externe, unabhängige Evaulierung geplant

Lücken, die Ulla Jelpke nach ihrer „Kleinen Anfrage“ so nicht akzeptieren will. Eine ordentliche und wirklich aussagekräftige sowie unabhängige Evaluierung müsse her: „Nicht nur unter personalrechtlichen und polizeitaktischen Prämissen, sondern auch unter datenschutzrechtlichen. Das ist im Moment nicht der Fall.“ Und ist laut Innenministerium auch nicht geplant. Zumindest nicht von einer externen Stelle. Denn Polizisten auf Streife seien Bodycams bisher sehr dienlich gewesen, da sie eine „deeskalierende Wirkung“ hätten. 12-mal hatten entsprechende Videos bisher bei Gerichtsverfahren ihren großen Auftritt.

Erstellt am: 23. November 2019

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