Transparenz versus Intransparenz. Wenn es um das Userverhalten und den Status unserer Daten im Internet geht, scheint das Tauziehen zwischen diesen beiden Polen kein Ende zu finden. Während man sich einerseits vehement gegen die permanente Transparenz und Datenüberwachung zur Wehr setzt, fordert man andererseits die totale und absolute Kenntnis über beinahe jeden digitalen Schritt der User. Das digitale Vermummungsverbot bekennt deutlich Farbe: Man will Klarnamen und Adressen.
Für wen das gelten soll? Für alle User, die Inhalte in Foren posten. Die sozialen Medien und Nachrichtenseiten sind ebenfalls davon betroffen. Befürworter sehen darin einen wichtigen Schritt gegen den immer stärker werdenden Hass im Netz, der sich über fiese Kommentare rasch verbreiten kann. Die Konsequenzen sind teilweise so verheerend, dass ganze Existenzen damit zerstört werden können. Der Gesetzesentwurf dazu liegt bereits vor und wenn alles nach Plan läuft, könnte das Gesetz bereits ab 2020 gültig sein.
Das Ende einer Freiheit, die es nie gab
Gegner des Gesetzes sehen darin einen möglichen Angriff auf die Freiheit des Internets. Dabei haben sie wohl übersehen, dass es eine derartige Freiheit ohnehin niemals gegeben hat. Erst durch die Möglichkeit sich mittels VPN oder Tor anonym im Netz zu bewegen und durch zahlreiche Enthüllungsskandale wurde klar, dass wir permanent digitale Spuren hinterlassen. Wir haben uns jahrzehntelang mit einer vermeintlichen Sicherheit und utopischen Freiheit im Netz bewegt. Der Vorhang ist nun gefallen.
Anonym postet es sich leichter
Menschen verkleiden sich gerne und sie lieben es sich hinter Masken zu verstecken. Anonyme Kommentare entspringen dem selben Bedürfnis. Endlich kann man sich einmal etwas von der Seele schreiben oder haten ohne dafür mit seinem echten Gesicht oder Namen gerade stehen zu müssen. Und was sagt uns dies im Grunde über unsere so viel geliebte Freiheit? Wenn wir wirklich frei wären, müssten wir uns nicht verstecken.
Der Versuch einer Regelung
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Diensteanbieter mit mehr als 100000 Usern im Inland und Diensteanbieter, die einen Jahresumsatz von 500000 € im Vorjahr hatten, im Bedarfsfall bei begründetem Anliegen die besagten Daten der Verfasser von Postings übermitteln müssen. Dazu gehören der Vorname, der Nachname und die Adresse der betreffenden Person. Auch betroffen von dieser Übermittlungspflicht sind Medieninhaber, die im vergangenen oder laufenden Kalenderjahr mehr als 50000 € Fördermittel nach dem Presseförderungsgesetz erhalten haben. Dadurch sind auch zahlreiche Nachrichtenseiten im Rennen. Ob es zu einem digitalen Vermummungsverbot kommen wird und ob man sie nicht besser als einfach als Übermittlungsverpflichtung bezeichnen sollte, wird sich bald zeigen.
Was bedeutet das für dich als User?
Du als User kannst weiterhin anonym posten und deinen Gedanken freien Lauf lassen. Der Diensteanbieter muss allerdings deine Identität (Vorname, Nachname, Adresse) kennen und sie im Fall, dass deine Worte irgendwelche Rechte verletzen, an Strafverfolgungsbehörden etc. übermitteln.
Fazit
Im Netz gilt wie im realen Leben: Wenn wir nicht zur Gänze hinter einer Aussage stehen können oder wollen, sollten wir sie vielleicht besser unterlassen. Wer generell mehr Anonymität im Netz will, kann sich durch ein empfohlenes VPN schützen. Der digitale Raum kann nicht rechtsfrei sein!
Quelle: https://netzpolitik.org
Erstellt am: 25. April 2019