Es hagelt weiterhin Reformen. Auch das Wehrrecht hat so einiges an Veränderungen zu bieten. Wenn es um elektronische Überwachung geht, reichen die Befugnisse wohl nicht mehr aus. Die diesbezüglichen Gesetze sollen erneuert bzw. an heutige Verhältnisse angepasst werden. Mehr Überwachung muss her. Natürlich nur wenn es absolut notwendig ist und die Kontrolle der Aufklärung wichtiger Ereignisse oder zur Abwehr von Gefahren dient.
Raschere Aufklärung und die Übermittlung von relevanten IP-Adressen und deren Benützer stehen dabei im Mittelpunkt. Eine weitere tragende Rolle spielt die nationale Sicherheit. Ist diese in Gefahr, muss es Zugriff auf Standortdaten sowie Verkehr- und Zugangsdaten geben.
Was ich weiß, macht dich heiß
Andere Behörden dürfen von den erlangten Informationen in Kenntnis gesetzt werden. Zum Beispiel wenn die Sicherheit auf dem Spiel steht. Auch um Schadensbegrenzung zu betreiben oder um bei der Ausübung der behördlichen Tätigkeit zu unterstützen. Unter dem Deckmantel der Sicherheit soll also in Zukunft so einiges an Spielraum für militärische Nachrichtendienste möglich sein.
Auge um Auge, Hack um Hackback
Hackbacks seitens des Heeres sollen gesetzlich abgesegnet werden. Cyberangriffe sind oftmals sehr unangenehm. Vor allem wenn man nicht darauf reagieren kann. Schädliche Computer können schließlich mit einem Hackback außer Gefecht gesetzt werden. Diese Methode ist sehr umstritten.
Keine anonymen Beleidigungen mehr
Wenn die Änderungen durchgehen, müssen sich Demonstranten in Zukunft wohl besser benehmen. Beleidigungen und Beschimpfungen jeglicher Art will man nicht mehr einfach so hinnehmen. Ein ordentliches Heer muss im Stande sein sich selbst und seine Ehre zu verteidigen. Im Falle einer Beleidigung gibt es dann eine Identitätskontrolle, die von den Soldaten durchgeführt wird.
Kritik von Datenschützern wird nicht ausbleiben
Das Gesetz, das bis Ende Februar begutachtet wird, geht Datenschützern gründlich gegen den Strich. Es wird mit Sicherheit auf großen Widerstand stoßen.
Fazit
Ob das Heeresnachrichtenamt und das Abwehramt mehr Berechtigungen im Bereich elektronische Überwachung erlangen werden? Wie so oft, stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Änderungen. Ein Informationsvorsprung ist schließlich nicht immer gleichbedeutend mit einer gelungenen Auswertung. Zielführende nachfolgende Aktionen weisen den Weg zum Erfolg. Nur mehr Wissen allein genügt nicht. Einige Beispiele haben gezeigt, dass es oft nicht am Informationsmangel liegt, sondern an einem Ausbleiben einer sinnvollen Reaktion auf die erlangten Kenntnisse. Wenn beide Faktoren stimmen und auch eine erhöhte Überwachungsbefugnis und die daraus resultierende Information professionell umgesetzt werden, möge die Reform gelingen. Schütze deine Daten!
Quelle: standard.at; Foto: pixabay.com
Erstellt am: 5. Februar 2019