EU-Richtlinie für Whistleblower – Drangsalieren, bis die letzte Pfeife verstummt?

Wer als Whistleblower Missstände aufdeckt, darf absolut keine Pfeife sein, wie du nicht nur am Beispiel von Edward Snowden sehen konntest. Die EU möchte demnächst eine einheitliche Regelung treffen, wie Whistleblowing abzulaufen hat. Dabei stach ein Richtlinienentwurf auf besonders viel Gegenwehr.

Wo ist die versteckte Kamera?

Das muss sich doch eigentlich jeder gefragt haben, als der Vorschlag, um den sich Parlament und EU-Staaten stritten, im Raum stand. Fast zu witzig, um wahr zu sein, haben wir in der Redaktion gedacht. Annegret Falter drückt es weniger wohlwollend aus und nennt es schonungslos „eine Perversion der Idee des Whistleblowings und ein Schlag ins Gesicht aller Arbeitnehmer“. Die Vorsitzende des Netzwerkes für Whistleblowing hat den Sinn des Whistleblowings ganz offensichtlich verstanden, ganz im Gegensatz zu den Verfassern der Richtlinie.

Vielleicht die beste EU-Verhandlungssitzung, seit es Satire gibt

Noch vor den Parlamentswahlen im Mai sollte als finaler Entwurf durchgedrückt werden, dass beim Whisteblowing ein Stufenmodell einzuhalten sei. Wer einen Skandal in einer Behörde, Organisation oder einem Unternehmen aufdecken will, müsste das demnach zuerst intern tun. Zur Wiederholung, falls du es nicht beim ersten Lesen erfasst hast: Du sollst als Entdecker und Aufdecker einer kriminellen Aktivität, die deine Chefs auf Arbeit betreiben, zunächst deine Chefs bzw. die vorgesehene Meldestelle mit ihren Missetaten konfrontieren. Die freuen sich bestimmt und du sparst dir vielleicht sogar die nächsten beiden Schritte. Ist der erste Versuch gescheitert, dürfte als zweite Maßnahme Strafanzeige gestelllt oder der Bürgerbeauftragte behelligt werden. Wer dann noch kann, darf den ultimativen Schritt gehen und an Journalisten und Medien, sprich, die Öffentlichkeit herantreten.

Einfach nur grotesk – und gefährlich

Das Vorgehen nach dem Stufenplan kommt nicht von Ungefähr, nein, es sollte allen Ernstes dem Schutz der Whistleblower dienen. Verstehst du nicht? Gut, dann willkommen im Club, wir verstehen es nämlich auch nicht. Stelle dir einfach einmal vor, was eine solche Regelung für Whistleblower bedeutet. Viele von ihnen werden schon aufgrund der Tatsache, dass sie nicht geschwiegen haben, ihres Lebens nicht mehr froh. Hätte Snowden solch absurde Vorschriften eingehalten, wäre er überhaupt noch am Leben? Wer hätte überhaupt den Mumm, sich bei den Tätern selbst zu beschweren und praktisch anzukündigen, dass er weitere Schritte unternehmen wird? Wer ist anschließend für diese Leute da, gibt ihnen eine neue Perspektive, einen Arbeitsplatz?

Europäisches Parlament, bitte rette uns!

Wäre es eine Person, die diesen Vorschlag verbrochen hat, könnte man sie immerhin durchschütteln, bis sie wieder klar denkt oder zugibt, dass das alles nur ein Scherz war. Aber abgesehen davon, dass eine Person allein wirklich schlecht so…wie sagen wir es nett…naiv sein kann, handelt es sich um keinen Geringeren als den Rat und die Kommission der Europäischen Union. Wenn man jetzt mit Fremdschämen oder wahlweise Lachen fertig ist, wäre vielleicht ein guter Zeitpunkt zum Auf-die-Knie-Fallen und beten, dass der oder die Ideenfinder irgendwo sicher und weit weg dort verwahrt werden, wo sie uns nichts Böses antun. Immerhin das EU-Parlament scheint diesem seltsamen Humor nicht ganz so viel abgewinnen zu können und hält es mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, das keine Vorschriften für Whistleblowing vorsieht.

EU-konform petzen – Die Motive waren gut, der Vorschlag nicht

Vorweg sei betont: Whistleblowing ist kein Verpetzen oder Anschwärzen, sondern die Aufdeckung und Weitergabe von kriminellen Machenschaften durch Insider. Genannt seien die Panama Papers oder das Datenleck bei Facebook. Wer den Mut hat und sich den Mund nicht verbieten lässt, ist ein Held, und zwar einer, der nach seiner Aktion meist nicht mehr viel zu lachen hat. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist da wohl noch das harmloseste Übel. Diese mutigen Leute brauchen Beistand, was ja auch ursprünglich den Gedanken aufkommen ließ, eine einheitliche Regelung zum Schutz der Hinweisgeber festzulegen. Im Ergebnis der Erschaffung einer EU-Richtlinie für Whistleblowing standen wir kurz davor, jegliche Zivilcourage der sowieso schon seltenen Spezies zu unterdrücken.

So ist die Entscheidung ausgefallen

Wir können erst einmal aufatmen, denn EU-Staaten und Parlament konnten sich darauf einigen, dass Whistleblower sich zwischen verschiedenen Kanälen entscheiden dürfen, wenn sie Alarm schlagen. Das Szenario, in denen sich Menschen jegliches Urteilsvermögen hätten absprechen lassen, wird uns zunächst wohl erspart bleiben. Unter dieser Prämisse können wir hoffen, dass die Edward Snowdens Europas auch weiterhin ihre Stimmen erheben und anschließend wenigstens den Schutz und die Sicherheit erfahren, die sie verdient haben.

Quelle: heise.de; Foto: pixabay.com


Erstellt am: 25. März 2019

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