Aus dem Innenministerium kam die Forderung, dem Darknet das Licht auszuknipsen. Kaum sind 4 Wochen vergangen, schon will der Bundesrat Nägel mit Köpfen machen und liefert den konkreten Entwurf für ein entsprechendes Gesetz. Was wird sich für dich im Internet ändern?
Die nächste Neuerung, die zu deinen Lasten geht
Zu früh gefreut, denn im ersten Moment klingt so ein Gesetz nach mehr Sicherheit. Das Darknet ist der virtuelle Ort, an dem illegale Waffenhändler, Kriminelle, Pädophile und sonstige Perverse ihr Unwesen treiben. Was solltest du also gegen ein Gesetz haben, das Schluss mit derlei Sauereien macht? Die Antwort ist wieder einmal ernüchternd und besorgniserregend: Benutzt du einen Tor-Browser, Freifunk-Dienste oder VPN, gerätst du einfach mal so unter den Radar der Regierung. Somit wird praktisch alles, was deine Privatsphäre schützt, einfach einmal pauschal verteufelt und kriminalisiert. Na vielen Dank auch!
Bayern will´s richtig wissen
Bayern ist das Bundesland, das so richtig mit Elan und Begeisterung dabei war, als es galt, dem Bundesinnenministerium die kruden Ideen zuzutragen. Ein bisschen weniger Datenschutz? Spionage und die Aufweichung des Postgeheimnisses? Aber gern, schien der Bundesrat zu denken und winkte die bedenklichen Vorschläge durch. Unglaublich! Terror- und Drogenfahnder sollen nun bald in den Archiven der Postdienstleister herumkramen dürfen. Auch in deiner und auch, wenn du unschuldig bist! Also noch einmal kurz und banal zur Situation: Die Schaffung oder das Betreiben von Marktplätzen im Darknet soll verboten werden. Das ist toll! Aber was soll das, dass nun wieder einmal ganz normale Leute unter Generalverdacht gestellt werden und kein Recht mehr auf Anonymität haben? Irgendwie denkt man langsam, man sei ich China.
Datenschutz als Straftat?
Das Anbieten einer „internetbasierte Leistung, deren Zugang und Erreichbarkeit durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt ist“, soll unter Strafe gestellt werden. Du ahnst es schon, es handelt sich um nützliche Sicherheitsangebote wie der Tor-Browser. Der ist dann nämlich böse, die Betreiber sind böse, und wenn du ihn anschaltest, bist du ebenfalls ein bisschen böse. Auch VPN-Anbieter werden dem Gesetz zum Opfer fallen, denn sie erfüllen die selbe Funktion, nämlich das Verbergen deiner IP. Was für ein absurder und gemeiner Quatsch, eine der besten Errungenschaften in Sachen IT-Sicherheit so nieder zu machen, nur weil sie sicherlich auch schon zu kriminellen Zwecken genutzt wurden!
Nordrhein-Westfalen denkt noch halbwegs klar
Nordhrein-Westfalen hat den Irrsinn offenbar erkannt und will die Strafbarkeit ausdrücklich einschränken. Kriminell sind genannte Dienstleistungen nach dem (vernünftigen!) Gesetzesentwurf nämlich nur dann, wenn sie auch für fragwürdige oder eindeutig rechtswidrige und kriminelle Handlungen missbraucht werden bzw. eine solche Zielgruppe ansprechen. Straftaten im Bereich Betäubungs- und Arzneimittel, Sprengstoff, Waffen, Kinderpornographie dürfen nicht gefördert werden, darum ging es ursprünglich. Tja, und dann kam eben Bayern und möchte bei dieser Gelegenheit mit Kanonen auf Spatzen schießen – und ein wenig in fremder Leute Post schnüffeln.
Drogenhandel eindämmen ist natürlich ebenfalls ein ehrenwertes Anliegen, aber überleg mal: Würdest du mit Drogen per Post handeln, gibst du als Absender deine eigene Adresse an? Eben!
Besteht noch Hoffnung, dass das Gesetz entschärft wird?
Zusammenfassend macht die Überwachung online und offline noch nicht einmal Sinn. Es kann sein, dass irgendein Dealer irgendwann mal dich als Absender für eine seiner Lieferung angegeben hat. Stell dir vor, du gerätst unschuldig in Verdacht! Das könnte bald jedem beliebigen und völlig unbescholtenem Bürger passieren. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundestag sich letztlich an Nordhrein-Westfalen orientiert. Wenn man das mal so sagen darf: Bayern sollte in dem Fall lieber bei Weißwürsten, Bier und Fußball bleiben, das können sie eindeutig besser. Das letzte Wort ist zum Glück noch nicht gesprochen und einen konkreten Termin für die Entscheidung gibt es noch nicht.
Quelle: Heise.de
Erstellt am: 22. April 2019