Egal, wo ein Verbrechen tatsächlich passiert. Wenn es um elektronische Beweismittel geht, finden diese sich meist an ganz anderen Orten. Laut EU-Kommission vielfach auch in den USA. Um Verbrechen effizienter aufklären zu können, möchte die EU deswegen nun Zugriff auf amerikanische Server.
Die Welt dreht sich immer schneller. Und mit ihr das Internet und seine Technologien. Auch in der Verbrechensbekämpfung bzw. -aufklärung spielt der wachsende Fortschritte eine große Rolle, so Vera Jourova, EU-Justizkommissarin: „Kriminelle nutzen schnelle und moderne Technologien, um ihre Verbrechen zu organisieren und Beweise zu vertuschen.“
Großteil relevanter Daten in den USA gespeichert
Um Kriminellen trotzdem auf die Spur zu kommen, ist eine internationale Zusammenarbeit notwendig. Denn: „Ein Großteil der Daten, die zum Aufspüren dieser Kriminellen notwendig sind, werden in den USA oder von US-Firmen gespeichert.“ Um Zugriff auf dieses Beweismaterial zu erhalten, hat die EU nun Verhandlungen gestartet bzw. zwei Mandate aufgesetzt.
„Cloud-Act“ für Europa
In den USA gibt es bereits eine ähnliche Gesetzgebung, den Cloud-Act. Wenn eine US-Firma Daten verdächtiger Personen beispielsweise auf Servern in Deutschland speichert, müssen diese trotzdem herausgegeben werden. Dabei ist es ganz egal, dass die Server nicht in den USA stehen. Die Strafverfolgung hat Vorrang. So ähnlich stellt sich die EU dies auch vor. Nur eben vize-versa.
Lange Wartezeit auf Datenzugang in den USA
Nun ist es zwar nicht so, dass es bisher gar keine entsprechende Zusammenarbeit gäbe. Aber eine etwas zähe, da freiwillig. Die Mühlen in den USA mahlen beim Thema Datenherausgabe extra-langsam. 10 Monate dauert es im Schnitt, bis der Zugang zu Daten in den USA möglich ist. Das entspricht so gar nicht den Vorstellungen der EU-Kommission. Aus den 10 Monaten möchte sie 10 Tage machen. Maximal. Verständlich – welcher Kriminelle wartet 10 Monate darauf, dass Polizei & Co ihre Arbeit machen können …
Datenschutz und Privatsphäre auch Thema
Weiters umfassen die Verhandlungsvorschläge der Kommission spezielle Garantien für den Datenschutz, den Schutz der Privatsphäre und die Verfahrensrechte von Personen. Denn in Europa stehen diese Themen zumindest seit Inkrafttreten der DSGVO hoch im Kurs.
Zusammenarbeit mit EU-Providern
Zusätzlich zur einfacheren Zusammenarbeit mit den USA hat die EU-Kommission noch ein zweites Ziel: die Zusammenarbeit in der EU selbst. Hier wurde ein zweites Mandat erstellt, das ein zweites Zusatzprotokoll zur Budapest-Konvention des Europarats plant. Hierbei geht es um die Provider im EU-Raum, die direkt mit den Behörden zusammenarbeiten sollen. Wiederum geht es um die schnellere und einfachere Verbrechensaufklärung.
Dass elektronische Beweismittel derart in den Fokus der EU rücken, ist kein Wunder: 85 % aller strafrechtlichen Ermittlungen sind auf derartige Daten angewiesen. Aber auch bei der Verbrechensaufklärung gilt es, den Datenschutz und die Privatsphäre des Einzelnen hochzuhalten!
Quelle: EU; Foto: pixabay.com
Erstellt am: 11. Februar 2019