In San Francisco hat sich der Demokrat Aaron Peskin gegen den Einsatz von Gesichtserkennung stark gemacht. Auch für andere Überwachungstechnologien soll es strikte Regeln geben. Zu diesem Zweck bringt der engagierte Politiker eine Surveillance-Verordnung in den Stadtrat ein. Überwachung darf nicht mehr einfach so geschehen. Es muss angesucht werden. In der Folge ist darauf einzugehen, ob die Privatsphäre verletzt wird oder nicht.
Wie ist das in Deutschland? Es gibt keine analogen Initiativen auf Kommunalebene. Das Gesetz ist das Gesetz und lässt keinen Spielraum. Und doch scheint es irgendwie überall ein bisschen anders zu sein.
If you’re going to Berlin or Hamburg
Da kannst du unter Umständen mit Gesichtsüberwachung rechnen. Diese wurde am Bahnhof Südkreuz getestet. Das ist Bundterrain. In Hamburg wurden auch bereits Gesichter erkannt. Anscheinend ohne rechtliche Grundlage. Dazu später mehr.
Dein Gesicht gehört dir
Jetzt im Ernst! Überwachung ist oftmals das kleinere Übel, wenn der Erhalt der öffentlichen Sicherheit auf dem Spiel steht. Dennoch fragt man sich, ob Gesichtserkennung einen Schritt zu weit geht. Datenschützer sehen darin jedenfalls ein großes Problem. Biometrische Daten auf Knopfdruck, Bewegungsprofile ganzer Städte. Dann noch die Einschränkung des Versammlungsrechts und last but not least macht auch die liebe Gesichtserkennung eine Menge Fehler.
Ooops i did it again – bugs, die an die Substanz gehen
Erinnerst du dich noch an die chinesische Geschäftsfrau, deren Bild auf einem Bus für eine Menge Unruhe sorgte. Sie wurde deshalb für eine Verbrecherin gehalten. Weiters gibt es wohl die Tendenz, dass die Gesichtserkennungs-Software schwarze Frauen teilweise als Männer identifiziert. Das Problem ist bekannt. Ein Mangel an Referenzmaterial oder sind die Algorithmen einfach zu „dumm“? Ein fataler Fehler, der extreme Verwirrung auslösen kann. Im schlimmsten Fall können ganze Existenzen ruiniert werden. Das System ist fehlerhaft.
Keine rechtliche Grundlage?
In Hamburg wurde Gesichtserkennung genützt um beispielsweise großangelegte Demonstration mit eventuellem Gewaltpotential gezielt im Auge behalten zu können. Etwaige Gefahren für die Bevölkerung und deren Verursacher können so sofort identifiziert werden. Leider hat diese Methode wohl keine rechtliche Grundlage und ist untersagt worden. Die Hamburger Polizei sieht das nicht ein und wendet die Technik weiter an. Nicht ganz eigenmächtig natürlich, sondern mit einem partiellen politischen OK.
Fazit
Privatsphäre versus Sicherheit. Gesichtserkennung ist in vielen Bereichen unangebracht und fehlerhaft. Der Sicherheitsaspekt ist jedoch nicht außer Acht zu lassen. Wie sieht es aus, wenn dein Gesicht bei einer Massenveranstaltung biometrisch erfasst wurde, aber dafür ein gefährlicher Straftäter gefasst werden konnte? Dein Leben konnte gerettet werden. Pfeifst du da nicht auf die Privatsphäre? Diese Art der Überwachung wird noch lange ein heikles Thema bleiben. Dein Gesicht gehört immer noch dir. Schütze deine Daten!
Quelle: netzpolitik.org; Foto: pixabay.com
Erstellt am: 11. Februar 2019