Vorratsdatenspeicherung und grenzübergreifender Informationsaustausch. Wenn es um Datenaustausch geht, wollen die EU-Mitgliedsstaaten näher zusammenrücken. Auch bei Finanzermittlungen soll der Informationsaustausch besser werden. Auf welchem Fundament die Vereinfachung bei besagten Ermittlungen stehen soll und wie Datenschützer dies sehen, erfährst du hier.
Richtlinie auf dem Prüfstand
In der Richtlinie des Europäischen Parlaments, die im April 2018 vorgelegt wurde, geht es um die „Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen“. Es wird ein besserer und schnellerer Zugriff auf in Verbindung mit Straftaten stehende Finanzinformationen vorgeschlagen. Eine koordinierte und rasche Zusammenarbeit ist für den Ermittlungserfolg ausschlaggebend. Dies bezieht sich nicht nur auf Vergehen im Bereich Finanzsektor. Es geht auch um eine allgemeine Verbesserung des Finanzdatenaustausches zwischen EU-Mitgliedstaaten bei Straftaten.
Weltweite Vernetzung und schnelle Transaktionen
Terroristen, kriminelle Vereinigungen und Straftäter im Allgemeinen sind nämlich klar im Vorteil, da sie die Möglichkeit haben binnen kürzester Zeit Geld zu transferieren. Und dies auch noch in den unterschiedlichsten Währungen. Sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb. Dabei nützen sie modernste Technologien und weltweite Vernetzung. Ermittler hinken meist hinterher.
Catch me if you can
Der adäquate und zeitnahe Zugriff auf Finanzdaten ist unbedingt erforderlich. Kriminelle sind hier leider noch klar im Vorteil. Viel zu oft schaffen sie es Geld rechtzeitig von einem Konto auf das andere zu transferieren. Schwere Straftaten können teilweise nicht schnell genug geahndet werden und Erträge aus kriminellen Handlungen bleiben nicht selten in den Händen der Täter.
Informationsvorsprung
Zentrale Bankkontenregister und Datenabfragesysteme sind ein hilfreiches Mittel zur Strafverfolgung. Es dauert oftmals viel zu lange bis entsprechende Informationen abgefragt werden dürfen.
Zuständige Behörden sollen den Zugriff auf relevante Datenabfragesysteme und Bankkontenregister erhalten. Zu diesen Behörden zählen beispielsweise Steuer- und Korruptionsbekämpfungsbehörden sowie Vermögensabschöpfungsstellen. Weiters sieht der Vorschlag einen indirekten Zugang für EUROPOL vor.
Sicherheitsagenda
Bereits im April 2015 wurde eine Europäische Sicherheitsagenda angenommen. Der Vorschlag soll ein Teil dieser Agenda sein, die Schritte gegen Terrorismusfinanzierung und schwere Kriminalität einleiten sollte. Er baut auf bestehenden Geldwäscherichtlinien auf und soll diese ergänzen.
FAZIT – Datenschützer fürchten Sicherheitslücken
Die EU-Mitgliedstaaten erkennen die Wichtigkeit eines raschen Informationsaustausches. Sie haben in einigen Bereichen entsprechende Schritte eingeleitet. Des einen Freud ist des anderen Leid. Ermittler freuen sich zu Recht über erleichterte Arbeitsbedingungen, aber Datenschützer sehen die Gefahr von Sicherheitslücken und befürchten einen undifferenzierten Zugriff auf unsere Daten. Freiheit oder Sicherheit? Eine Kombination beider Werte erfordert wohl noch tiefer gehende Maßnahmen.
Quelle: netzpolitik.org; Foto: pixabay.com
Erstellt am: 3. Januar 2019