Die heiße Debatte über die Rechte von Rechteinhabern und Nutzung bzw. die Verbreitung diverser Inhalte auf Internet-Plattformen reißt nicht hat ab. Eine EU-Urheberrechtsreform soll unter anderem garantieren, dass sich niemand hinter Plattformen wie YouTube und Co verstecken kann. Die Betreiber wissen oft mehr, sind sich aber wohl uneinig darüber, welche Informationen im Streitfall heraus gegeben werden dürfen oder sollen.
YouTube gehört zu Google. Für ein aktives YouTube-Konto braucht man ein Google-Konto, also eine E-Mail-Adresse und ein Geburtsdatum. Wenn du Videos hochladen willst, die länger als 15 Minuten dauern, musst du auch eine Telefonnummer eingeben. Laut YouTube-Hilfe von Google wird diese unter anderem benötigt um Spam und Missbrauch zu verhindern. That’s it.
Scary Movie – Drei YouTube-Nutzer gehen in Deckung
2013 und 2014 haben drei Nutzer die Filme Scary Movie 5 und Parker eingestellt. Der Filmverleiher Constantin ist auf der Suche nach den Übeltätern. Ihre echten Namen sind genauso wenig bekannt wir ihre IP-Adressen. Die Unbekannten gingen also sozusagen hinter YouTube in Deckung. Das wird schwierig. YouTube ist eine beliebte Plattform und möchte das auch weiterhin bleiben.
Eine heiße Spur
Laut dem „alten“ Urheberrecht müssen die Betreiber unter Umständen die Namen und die Anschrift herausgeben. Was man nicht hat, kann man nicht hergeben. Nun ist der EuGH gefordert, denn offensichtlich gibt es bei dieser Rechnung einen Fehler. Die Angabe von der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse wäre laut BGH ausreichend, denn dann hätte man wohl alle nötigen Informationen zur Verfügung. Auch eine IP-Adresse könnte hilfreich sein. Der BGH steht dieser Eingrenzung jedoch skeptisch gegenüber. Damit käme man ja nicht direkt zur Person, sondern nur zum Anschluss. Das wäre ja doch zumindest eine heiße Spur.
Dein Tube – du zahlst
Ein Musikproduzent verlangt, dass YouTube für den Schaden aufkommen muss, der dadurch entstanden ist, dass ein User unberechtigt seine Inhalte hochgeladen hat. Das Verfahren liegt bereits beim EuGH. Wenn mit fremden Inhalten im Netz weiterhin so umgegangen wird als wären es die eigenen, könnte eine Tendenz in diese Richtung abzusehen sein.
Fazit
Rechteinhaber erwarten sich, dass ihre Rechte respektiert werden. User wollen ein fei zugängliches Internet mit rasch verfügbaren Inhalten. Die Lösung wird vermutlich irgendwo in der Mitte liegen. Ob letzten Endes Upload-Filter das Allheilmittel sein müssen, wird sich zeigen. Der digitale Raum kann nicht rechtsfrei sein. Schütze deine Daten!
Quelle: DerStandard.at
Erstellt am: 1. März 2019