Erinnerst du dich noch an den großen Facebook Datenskandal rund um Cambridge Analytica? Dieser hat letztes Jahr für ordentlich Wirbel gesorgt. Einige User wollten sich die Datenweitergabe von Facebook nicht gefallen lassen und haben eine Sammelklage angestrengt. Klar, dass Facebook alles ganz anders sieht. Der Konzern meint doch tatsächlich, dass die Privatsphäre der Nutzer durch den Datenskandal nicht verletzt wurde …
Als 2018 der Skandal rund um Cambridge Analytica und die damit verbundene unrechtmäßige Weitergabe von Nutzerdaten bekannt wurde, haben einige dieser User Facebook geklagt – was jedenfalls zu befürworten ist. Es gilt, sich auch gegen Giganten wie Facebook zu wehren! Immerhin waren 87 Millionen User auf der ganzen Welt durch den Datenskandal kompromittiert worden, etwas über 300.000 waren es in Deutschland. Über eine App wurden teilweise sensible Daten und auch psychologische Profile weitergegeben – diese wurden beispielsweise angeblich für den Wahlkampf von Donald Trump genutzt.
Auf 424 Seiten breitet die Klageschrift das Fehlverhalten von Facebook auf. Im Fokus die Weitergabe persönlicher Daten von Usern ohne deren Einverständnis an Dritte. Unter anderem sei damit „hoch aggressives, schädliches und invasives psychografisches Marketing“ betrieben worden. Und wer wünscht sich schon so etwas?
Facebook meint, es gibt „überhaupt keine Privatsphäre“
Facebook sieht das klarerweise ganz, ganz anders und ist sicher keiner Schuld bewusst: „Es gibt keine Verletzung der Privatsphäre, da es überhaupt keine Privatsphäre gibt“, so Orin Snyder, der Anwalt von Facebook, in einer Anhörung Ende Mai. Es sei durch den Konzern gegen keinerlei Datenschutzbestimmungen verstoßen worden, denn bei sozialen Medien dürfe man „keine vernünftige Erwartung auf Datenschutz“ hegen. „Die Kläger haben keine vernünftige Erwartung auf Datenschutz geltend gemacht, weil sie einer Veröffentlichung zugestimmt haben.“ So viel nur auszugsweise dazu, 59 Seiten umfasst die gesamte Entgegnung von Facebook auf die Klage.
User seien über Datenweitergabe informiert worden
Facebook habe die User in seinen Datenschutzbestimmungen über die Weitergabe von Daten informiert, auch über jene ihrer Freunde. Denn auch diese wurden an Cambridge Analytica weitergegeben. Wenn ein User die Nutzungsbestimmungen akzeptiert, erklärt er sich auch mit jeglicher Weitergabe seiner Daten einverstanden. So Facebook. Außerdem übernähme der Konzern keine Verantwortung darüber, was Drittanbieter mit den User-Daten machen. Sehr praktisch …
Wie sich der Richter schlussendlich entscheiden wird, steht noch in den Sternen. Allerdings soll er laut US-Medien im ersten Vorverfahren nicht ganz auf Seiten der Ankläger gestanden haben. Bleibt zu hoffen, dass sich diese Einstellung noch ändert und wir uns von Facebook nicht alles gefallen lassen müssen. Unsere Daten sind immer noch unsere Daten!
Quelle: golem.de; Foto: pixabay.com
Erstellt am: 3. Juni 2019