Hast du schon einmal etwas von Stealth ping gehört? Stille SMS oder SMS Typ 0 kommen öfter zum Einsatz als du denkst. Sie sind so leise, dass du gar nichts merkst. Dabei geht es um Nachrichten, die zwar gesendet werden, aber so, dass der Empfänger nichts davon mitbekommt. Deshalb wird diese SMS als stille SMS bezeichnet. Es kommt kein Ton, kein Blinken auf dem Display, kein Hinweis und keine lesbare Nachricht. Ganz schön fad. Wozu das Ganze also?
Beim üblichen Kommunikationsvorgang gibt es ja den Wunsch, dass der Empfänger die Botschaft erhält und darauf antworten kann. Hier funktioniert es ähnlich. Es gibt einen Sender, der herausfinden will, wo du bist. Die Botschaft ist eine stille SMS – also eine Anti-Botschaft. Was ist nun mit dem Empfänger?
Süßer Spion – Mobiltelefon
Der Empfänger bekommt zwar nichts mit, ist aber trotzdem irgendwie an der Kommunikation beteiligt. Er antwortet ungewollt mit der Preisgabe seines Standortes, seiner Daten oder anderer Informationen. Diese Art der Kommunikation dient rein der Überwachung, Kontrolle und Ermittlung. Es geht um Standorte und Bewegungsprofile. Das ist nur erlaubt, wenn der Verdacht einer schweren Straftat besteht.
Überwacht und lokalisiert
Es geht primär darum herauszufinden in welcher Location Area sich ein eingeschaltetes Mobiltelefon befindet. Der Mobilfunkanbieter verfügt über diese für Ermittler oftmals wichtige Information. Eine Location Area besteht oft aus mehreren Funkzellen. Wenn jemand eine stille SMS versenden möchte, wird das Mobiltelefon aufgefordert sich an einer Funkzelle anzumelden. Nur so kann die SMS ausgeliefert werden. Wenn die Funkzelle bekannt ist, kann sie an die Ermittler weitergegeben werden.
Ist es legal, diese Art der Nachrichtenübermittlung zu nutzen?
Rechtlich unterliegen stille SMS den gleichen Anforderungen wie IMSI-Catcher (International Mobile Subscriber Identity). Mit IMSI-Catchern ist das Abhören von Mobilfunktelefonaten möglich. Die Technik wird oftmals von Strafverfolgungsbehörden eingesetzt. So können Aufenthaltsorte ermittelt und Bewegungsprofile erstellt werden.
Streng geheim
Am öftesten wurde Stealth ping in Deutschland vom Verfassungsschutz genützt. Die Zahlen sind aber seit neuestem streng geheim. Im ersten Halbjahr 2018 wurden 103224 stille SMS vom Bundesverfassungsschutz verschickt. Dann gab es noch 40000 stille SMS von der Bundespolizei und 30000 vom Bundeskriminalamt. Also rund 170000 Mal bekam jemand eine Nachricht, die er nicht lesen konnte. 170000 Mal einseitige Kommunikation. Die Zahlen des 2. Halbjahrs 2018 werden vom Verfassungsschutz nicht mehr mitgeteilt. Es ist davon auszugehen, dass der Versand stiller SMS immer noch boomt.
Psst! Wenn du ganz leise bist, kannst du vielleicht doch etwas hören
Nein! Natürlich nicht, denn es gibt kein akustisches Signal. Fairerweise will man natürlich wissen, wenn man einer Kommunikation beteiligt ist. Wer möchte das denn nicht? Es gibt wohl Anwendungen, die dir den Erhalt einer stillen SMS aufzeigen können. So etwas wie eine stille SMS App zum Beispiel. Die Android-App SnoopSnitch zeigt dir auch SMS Typ 0 und den Einsatz von IMSI-Catchern an.
Fazit
Die moderne Überwachung ist sehr facettenreich und agiert derart im Hintergrund, dass wir davon einfach nichts mitbekommen. Auch ohne richterlichen Beschluss ist der Einsatz von diversen Überwachungsmethoden wie IMSI-Catchern denkbar. Vor Gericht würde es zwar als Beweis nicht zugelassen werden, aber trotzdem. Es können Informationen gewonnen werden, die Schwung in die Ermittlung bringen. Jede Information ist nur so wertvoll wie die bleibende Erkenntnis, die dadurch erlangt wird. Überwachung und stille Nachrichten schicken ist zu wenig. Ein gesunder Mix aus Information und Reaktion führt zum Ziel.
Im Grunde hat Überwachung in manchen Fällen durchaus ihre Berechtigung, aber wer will schon abgehört werden? Die Lösung wäre ganz einfach abgeschottet und ohne Verbindung zur Außenwelt auf einer einsamen Insel zu leben. Da könnten jedoch wieder andere Gefahren lauern. Schütze deine Daten bevor sie von einem Alligator gefressen werden!
Quelle: heise.de; Foto: pixabay.com
Erstellt am: 6. März 2019