Wenn es um Recht und Ordnung geht, heiligt manchmal der Zweck die Mittel. Böse Buben, die mit ihren Komplizen chatten, sollten sich nicht zu sicher sein und damit rechnen, dass es sich um ein Fake-Profil handeln könnte und sie soeben mit einem Ermittler ihren neuesten Coup planen.
Unkonventionelle Ermittlungsmethoden
Das Prinzip ist zunächst recht einfach, nach dem Polizei und Geheimdienste mitunter arbeiten. Sie lassen Verbrecher in die Falle laufen, indem sie zum Beispiel die Identität eines Mittäters annehmen. Nicht wirklich bekannt ist die Methode, wie die Ermittler an die sensiblen Daten wie Passwort und andere Login-Daten kommen. Das haben Geheimdienste so an sich, sie agieren eben geheim. Denkbar wäre neben der Variante, dass sie tatsächlich die Accounts hacken, dass sie einen der Übeltäter schnappen und in die Mangel nehmen. Das passiert hierzulande sicherlich nicht in Hollywood-Manier und unter Einfluss von Folter.
Tausche Milde gegen Passwort
Stattdessen wäre schlicht folgendes Szenario vorstellbar: Staatsanwalt und Richter deuten an, dass sie als kleines Dankeschön für die Kooperation Milde walten lassen und vielleicht für eine schnellere Entlassung aus der U-Haft sorgen. So wäre nicht auszuschließen, dass das begehrte Passwort dann doch schnell den Besitzer wechselt – und somit auch die Identität desjenigen, der nun doch geläutert auf die richtige Seite des Gesetzes gefunden hat. Teil 1 des Jobs ist erledigt und auf geht es zum spannenden Teil.
Undercover zum Durchbruch nach dem Münchner Attentat
Der 22. Juli 2016 ist den Menschen deutschlandweit noch in negativer Erinnerung. Es war der Tag, an dem der rechtsradikale David S. 9 ahnungslose Menschen im Olympia-Einkaufszentrum der bayrischen Hauptstadt erschoss und anschließend Suizid begang. Schnell fand die Polizei heraus, von wem der damals 18jährige Täter seine Waffe gekauft hatte, mit der er die sinnlosen Morde verübt hatte. Der Waffenverkäufer vertrieb seine Ware im Darknet. Die Behörden erhielten von einem weiteren Kunden die Zugangsdaten und konnten so, getarnt als kaufwillige Interessenten, ein Treffen mit dem Waffenhändler vereinbaren und ihn festsetzen. Im Januar 2018 wurde er schließlich wegen neunfacher fahrlässiger Tötung zu 7 Jahren Haft verurteilt, wie die Welt berichtete.
Das Ermitteln per Schein-Identität ist keine Ausnahme
Auch wenn die breite Öffentlichkeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht viel davon erfährt, ist es inzwischen ein offenes Geheimnis, dass Kriminalermittler im Internet undercover unterwegs sind. Häufig sind die Profile dabei keine übernommenen Identitäten echter Personen, sondern selbst unter geeigneten Scheinidentitäten in Erscheinung treten.
Zum Leidwesen der Linken und generell der Nutzer von Facebook, Twitter & Co gibt die Bundesregierung nur äußerst dürftig Auskunft. Es steht zu befürchten, dass neben dem ungewissen Gefühl beim normalen Nutzer ohne kriminelle Ambitionen auch zunehmend Unsicherheit über die Gewaltenteilung entstehen könnte. Kritisiert wird dabei besonders, dass keine verlässlichen Statistiken existieren und am Ende niemand weiß, um wie viele Fake-Accounts es sich überhaupt handelt, über welchen Zeitraum und mit welchem genauen Zweck sie betrieben werden.
Quelle: netzpolitik.org; Foto: pixabay.com
Erstellt am: 19. Februar 2019