BGH urteilt: Facebook muss digitales Erbe herausgeben

Was geschieht mit einem Facebook-Konto, wenn ein Mitglied verstirbt? Gilt der Datenschutz auch für Tote? Mit dieser verzwickten Frage beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mehr als 5 Jahre lang und kam nun zu einer Entscheidung, die sich nicht mit den Facebook-Richtlinien deckt: Die Erben haben ein Anrecht auf den Kontozugriff.

Facebook-Nachrichten sind genau wie Briefe – Oder doch nicht?

Wahrscheinlich denkst du, dass deine Nachrichten, die du über den Facebook-Messenger verschickst, unter das Briefgeheimnis fallen. Die Geheimhaltung von Briefinhalten wird sogar vom Grundgesetz garantiert. Das Gesetz besagt, dass ein Brief von niemand anderem geöffnet werden darf, als vom Empfänger selbst. Der Schutz gilt ab dem Zeitpunkt des Versendens bis zur Auslieferung beim Adressaten. Daraus ergibt sich ein erheblicher Unterschied zur Versendung digitaler Post per Messenger-Diensten; und zwar werden die Nachrichten im eigentlichen Sinne nicht zugestellt, sondern liegen auf dem Server des Anbieters. Somit fallen E-Mails oder eben auch Facebook-Nachrichten unter das Telekommunikationsgeheimnis.

Im Fall eines klassischen Briefes ist die Sachlage eindeutig

Der Schutz der Privatsphäre ist bis zum Tod des Briefempfängers gewährleistet. Jeder entscheidet selbst, was er mit seiner Post anstellt. Notfalls hilft ein Schredder. Nehmen wir einmal an, Erbtante Erna hat eine Schatulle mit Liebesbriefen auf dem Dachboden versteckt. Eines Tages schließt sie für immer die Augen. Die Erben erhalten das Schatzkistlein ebenso wie ihr Vermögen, ihre Verträge und ihre Schulden. Nun bleibt es allein ihrem Moralempfinden überlassen, ob sie wissen wollen: War die liebe Tante dem Onkel Ernst auch immer treu?

Facebook hat eigene Richtlinien zum Umgang mit den Nachrichten Verstorbener

Hast du die Facebook-Richtlinien vollständig gelesen, als du dich dort angemeldet hast? Hast du alle Hinweise im Kleingedruckten befolgt? Selbst wenn das der Fall ist, wärst du eine Ausnahme, wenn du deinen digitalen Nachlass geregelt hättest. Wer sich im sozialen Netzwerk anmeldet, hat vieles im Sinn, aber in aller Regel nicht sein eigenes Ableben. Facebook hat aufgrund fehlender Gesetze eigene Hausregeln erschaffen, und diese klingen zunächst sogar ziemlich zufriedenstellend. Wird eine Todesmitteilung gemacht, versetzt man den Account in einen Gedenkzustand. Das Konto bleibt sichtbar und ein feierliches „In Erinnerung an“ ziert den Nutzernamen.

Die bisherige Facebook-Richtlinie wirkte auf den ersten Blick folgerichtig

Wer zu den vorausschauenden Ausnahmen gehört und vorsorgt, kann stattdessen auch eine Löschung beantragen oder einen Nachlasskontakt bestimmen, der Zugriff erhält. Im Fall von Tante Erna könnte so zumindest die Verwandtschaft nicht hemmungslos nachsehen, wen sie geliked hat. Auch ihre virtuellen Freunde sind so in gewisser Weise in ihren Persönlichkeitsrechten geschützt. Du wirst vielleicht glauben, das sei für alle die vernünftigste Lösung. Das Beispiel der Familie, die gegen die Vorgehensweise geklagt hat, zeigt jedoch eine gänzlich anderen Blickwinkel.

Berechtigtes Interesse einer verzweifelten Familie

Im Jahre 2012 verlor eine Familie die erst 15jährige Tochter, die von einer U-Bahn erfasst wurde. Zur Trauer der Eltern gesellte sich Ungewissheit. War es ein Unfall oder gab es einen Mobbing-Hintergrund, der zum Suizid des Mädchens geführt haben könnte? Die Eltern besaßen die Login-Daten des Opfers und wollten im Facebook-Account nach Hinweisen auf die schrecklichen Vermutungen suchen. Die wenigsten Menschen können die Ohnmacht nachvollziehen, die diese Familie durchleben musste, denn die einzige Chance auf Gewissheit schien verloren. Das Konto war in den Gedenkzustand versetzt worden, womit der Login nicht mehr möglich war. Was folgte, war ein jahrelanger Kampf um das Recht auf den Zugriff, der mit dem Urteil endlich endete. Es ist nicht bekannt, ob die Eltern in den Chatverläufen die gewünschten Informationen fanden.

Noch ist nicht klar, ob das Urteil als Präzedenzfall Bestand haben wird

Wie du siehst, handelt es sich um keine einfache Frage, was mit dem Facebook-Konto nach dem Tod passiert. Die Zukunft wird zeigen, ob die Gerichte in ähnlichen Fällen genauso entscheiden werden. Die Eltern des verunglückten Mädchens haben uns mit ihrem Kampf daran erinnert, dass das Thema virtueller Datenschutz uns alle betrifft und wir alle gut daran täten, zu Lebzeiten selbst eine bewusste Entscheidung zu treffen. Wer ein Testament verfasst, sollte seine digitalen Daten nicht vergessen und im Fall von Facebook eine Vertrauensperson als Nachlassverwalter benennen oder die Löschung bestimmen, sofern er sich nicht auf die Entscheidung eines Richters verlassen möchte.

Quelle: heise.de; Foto: pixabay.com


Erstellt am: 5. März 2019

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